Erdbestattungen
Bei einer Erdbestattung haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Die
Reihenstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Nach Ablauf
von 25 Jahren ist im allgemeinen die weitere Nutzung oder erneute
Belegung durch Familienangehörige nicht mehr möglich. Im Normalfall
darf auch keine Urne beigesetzt werden.
Bei
der Wahlstelle suchen die Angehörigen die Grabstelle selbst aus. Nach
der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden. So kann die
Grabstelle auch wieder neu belegt werden. Im allgemeinen dürfen bis zu
vier Urnen beigesetzt werden.